

23. Februar 2016 |
| |
Seit dem 15.2.2016 ist die Online-Streitbeilegungs-Plattform (ODR-Plattform) freigeschaltet, auf die alle EU-Onlinehändler im Rahmen ihres Internetauftritts hinweisen und verlinken müssen. Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 524/2013 sind sie bereits seit dem 09.01.2016 dazu verpflichtet. Was sollten Sie wissen? In 5 Punkten erhalten Sie die wichtigsten Informationen im Überblick: Inhalt
1. Was ist »alternative Streitbeilegung«?Dazu zählen alle Möglichkeiten der außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen: Kommt es beispielsweise bei einem Kauf oder bei Dienstleistungen zu Problemen, kann die Streitangelegenheit gütlich und ohne gerichtliche Klärung beigelegt werden. In der Regel wird eine neutrale Stelle eingeschaltet, die als Vermittler zwischen Kunde und Händler agiert. Dieser Vermittler hat mehrere Möglichkeiten zur alternativen Streibeilegung: Er kann eine Lösung vorschlagen (Schlichtungsmodell), beiden Parteien eine bestimmte Lösung verbindlich vorgeben (Schieds-/Ombudsmodell) oder beide Parteien zusammenzubringen, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen (Mediationsmodell). 2. Welche Vorteile hat die alternative Streitbeilegung?Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren ist die alternative Streitbeilegung in der Regel
3. Was ist unter einer »Online-Streitbeilegung«zu verstehen?Kommt es zwischen einem EU-Verbraucher und einem EU-Online-Händler beispielsweise im Rahmen eines Online-Kaufs zu Streitfragen, muss zunächst keine gerichtlich Klärung erfolgen. Beide Parteien haben nun online die Möglichkeit, eine gütliche Erledigung zu erreichen: Sie können über das neue ODR-Online-Portal der EU (ODR-oder OS-Plattform) eine Streitbeilegungsstelle finden und mit deren Hilfe eine außergerichtliche Lösung erzielen. Die gerichtliche Klärung bleibt unabhängig davon offen. 4. Wie funktioniert die neue ODR-Plattform?Die Funktionsweise in vier Schritten:
Der Verbraucher (oder der EU-Online-Händler) ruft die ODR-Plattform in seiner Sprache auf. Der Verbraucher (oder der EU-Online-Händler) füllt das Online-Beschwerdeformular aus. Die Beschwerde wird der jeweiligen Gegenpartei (EU-Verbraucher oder EU-Onlinehändler) übermittelt. Jetzt haben beide Parteien 30 Tage Zeit, sich zur Weiterbearbeitung des Falles auf eine Streitbeilegungsstelle zu einigen.
Liegt die Einigung der Parteien über eine Streitbeilegungsstelle innerhalb von 30 Tagen vor, übermittelt das Portal dieser Stelle automatisch die nötigen Informationen über die Streitigkeit . Wird keine Einigung über die Stelle erzielt, wird die Beschwerde nicht weiter bearbeitet. Die Streitbeilegungsstelle setzt sich mit den Parteien in Verbindung.
Die Streitbeilegungsstelle hat nun drei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob sie für die Streitigkeit zuständig ist. Falls ja, hat sie ab Entscheid der Zuständigkeit 90 Tage Zeit, den Fall abschließend zu bearbeiten.
Innerhalb von 90 Tagen teilt die Streitbeilegungsstelle den Parteien ihren Lösungsvorschlag mit.
5. Informationspflicht des EU-HändlersNach Art. 14 ODR-Verordnung, die in jedem EU-Mitgliedsland unmittelbar gilt,
Verstößt der EU-Online-Händler dagegen, läuft er Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Wie einige Beispiele zeigen, sind EU-Onlinehändler dieser Verpflichtung bereits nachgekommen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: ODR-Plattform --> Link Hilfestellung --> Informationen
|