

03. September 2013 |
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Das italienische Konversionsgesetz zum decreto del fare mit den Regelungen für das italienische Mediationsgesetz 98/2013 vom 9.8.2013 ist am 20.8.2013 veröffentlicht worden. Nach Ablauf einer vorgesehenen 30-Tage-Frist tritt die Plichtmediation in Italien am 20.9.2013 wieder in Kraft.
1. Gesetzliche RegelungenDie wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes zur Pflichtmediation berücksichtigen weitaus stärker die Interessen der Rechtsanwälte, aus denen sich mehr als 60 % der italienischen Mediatoren rekrutieren. Sie dürfen sich bereits aufgrund ihres Berufsstandes als Mediatoren betätigen, ohne hierfür eine geeignete Ausbildung nachweisen zu müssen.
Der vorgesehene vierjährige Evaluierungszeitraum des italienischen Mediationsgesetzes unterscheidet sich von den entsprechenden Regelungen in Deutschland. In Art. 8 MediationsG hat der Gesetzgeber eine Fünfjahresfrist vorgesehen. 2. Umsetzung der PflichtmeditionWie können die in Italien insgesamt 964 eingetragenen und zugelassenen Mediationsstellen die Pflichtmediation umsetzen? Der Amtsdirektor der italienischen Handelskammer Bozen, Dr. Ivo Morelato und seiner Stellvertreterin, Dr. Sara Senoner, sehen Qualitätserfordnisse der Mediation in einer ausreichenden Auswahl des Mediators und Fortbildung der Mediatoren. Bei der Zulassung von Mediatoren an deren Mediationsstelle werde dies als eine notwendige Voraussetzung berücksichtigt. Die Aufstellung entsprechender Zulassungsregeln und –prinzipien im Rahmen einer eigenen Mediationsordnung und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Mediationsstelle. Mit anderen Worten: Mögliche Aus- und Fortbildungsdefizite kann die jeweilige Mediationsstelle mit ihren eigenen Qualitätskriterien wieder kompensieren - beispielsweise durch Teilnahmebestätigungen an Weiterbildungskursen bzw. die entsprechenden Abschlusszeugnisse sowie die Bewertungsbögen über die Tätigkeit des Mediators. Die Pflichtmediation hat in Italien naturgemäß zu einem starken Anstieg der Mediationsfälle geführt. Dieser Trend werde sich in den kommenden Jahren fortsetzen. In Norditalien sind die Mediationsstellen mit den gestellten Verfahrensanträgen gut ausgelastet; die Mediationsstellen in Mittel- und Süditalien warten noch auf eine ausreichende Anzahl von Aufträgen. Seit Einführung der Pflichtmediation im März 2011 wurden nach ersten Auswertungen mehr als 180.000 Verfahren in Italien durchgeführt. Dies hatte Einsparungen in Höhe von 120 Millionen Euro an Verfahrenskosten zur Folge. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Mediationsverfahren belief sich auf 47 Tage. Gegenüber den Gerichtsverfahren und der dortigen Zeitdauer von durchschnittlich mindestens 940 Tagen werden die Vorteile der Mediation deutlich. 3. Vorteile der PflichtmediationDie befragten italienischen Mediatoren und Rechtsanwälte sehen die Vorteile in
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