

12. September 2019 |
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Die Schlichtung - wie die Mediation ein freiwilliges, vertrauliches und flexibles ADR-Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbearbeitung. Der Unterschied: Der fachkundige und neutrale Schlichter unterbreitet einen unverbindlichen Einigungsvorschlag. Die Vorteile: kostengünstig oder sogar kostenlos, zeiteffizient und fachkompetent. Mit einer Übersicht zu ausgewählten Schlichtungsstellen und den neuen Verbraucherschlichtungsstellen.
Inhalt
3. Worin liegen die Vorteile einer Schlichtung?Das Schlichtungsverfahren ist wie die Mediation ein außergerichtliches Verfahren, in dem Parteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten, des Schlichters, an einer gütlichen Streitbeilegung arbeiten. Im Unterschied zum Mediationsverfahren unterbreitet der Schlichter einen unverbindlichen Einigungsvorschlag, den er aufgrund seiner fachlicher Beurteilungen oder eingebrachten Expertenwissens erstellt. Den Schwerpunkt der Vermittlungsbemühungen legt er stärker auf die Expertise seiner eigenen Fachkompetenzen - beispielsweise als Sachverständiger oder Fachjurist. Die alleinige Entscheidungsautorität verbleibt wie bei der Mediation bei den Parteien; nur sie können die Vergleichsempfehlung annehmen und vertraglich vereinbaren. In einzelnen Bundesländern (z.B. Bayern, Hessen u.a.) muss in bestimmten Fällen ein vorgeschriebenes (obligatorisches) Schlichtungsverfahren (Güteverfahren) betrieben werden (siehe Teil 1), bevor eine gerichtliche Klärung des Streitfalles erfolgen kann kann. Ohne diesen außergerichtlichen Einigungsversuch wird eine erhobene Klage sogar als unzulässig abgewiesen. Außerhalb dieser gesetzlichen Vorgaben werden die Rahmenbedingungen für Schlichtungsverfahren in der Regel in sogenannten Schlichtungsordnungen erfasst. Innerhalb dieser Grenzen können die Beteiligten den jeweiligen Verfahrensverlauf nach Bedarf weitgehend frei gestalten. Die Vorteile der Schlichtungsverhandlungen sind in den folgenden Kriterien zu erkennen:
4. Was sind die wesentlichen Vorteile der Schlichtungsverfahren?Grundsätzlich entscheiden nur die Parteien über eine Einigung und deren Inhalt. Die wesentlichen Vorteile sind:
5. Was sind Verbraucherschlichtungsstellen?Am 9.7.2013 traten die EU-Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung (AS-RL) und die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten wurden darin verpflichtet, flächendeckende Angebote von Verfahren oder Stellen zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten in nahezu allen Wirtschaftsbereichen zu schaffen. In Deutschland wurde diese ADR-Richtlinie der Europäischen Union mit dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz –VSBG) umgesetzt. Danach stehen den Verbrauchern neutrale Einrichtungen zur Verfügung, die bei Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtliche Lösungen herbeiführen sollen. Diese »Verbraucherschlichtungsstellen« nach § 33 Abs. 1 VSBG müssen bestimmte Anforderungen an Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz sowie an den Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens erfüllen. Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen sind für Verbraucher in Deutschland immer kostenlos. 6. Welche Schlichtungsstellen gibt es?Das Verfahrensmodell der Schlichtung wird in vielen öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Einrichtungen angewendet. Öffentliche Schiedsstellen (auch Ombuds-, Schlichtungs- oder Einigungsstellen) bestehen als zentrale Einrichtungen von Verbänden, Kammern, Behörden oder Vereinen. Sie sind auf der Grundlage der jeweiligen Schlichtungsordnung für bestimmte Streitigkeiten in ihren Zuständigkeitsbereichen oder für Streitfälle unter Mitgliedern zuständig. Meist leiten Fachleute (z.B. Sachverständige, Juristen o.ä.) die Schieds-, Ombuds- oder Schlichtungsverfahren. Ihnen steht – wie ausgeführt – keine Entscheidungsautorität zu. Allerdings sehen einzelne Schlichtungsordnungen vor, dass Schlichtersprüche für Mitglieder oder Angehörige dieser Verbände, Kammern, Vereine verbindlich wirksam sind. Verbraucherschlichtungsstelle dürfen sich Schlichtungsstellen nur dann (vgl. § 33 Abs. 1 VSBG) nennen, wenn Sie europaweit geltende Qualitätsstandards einhalten. Dies gilt sowohl für Stellen, die nach § 24 VSBG vom Bundesamt für Justiz anerkannt wurden, als auch für Stellen, die aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen anerkannt oder eingerichtet werden. Dokumentiert wird dies in Deutschland durch die Eintragung in einer Liste, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung führt. 4.1 Güte- oder Schlichtungsstellen der Kammern freier BerufeBeispiele für Schlichtungseinrichtungen sind Güte- oder Schlichtungsstellen der Kammern freier Berufe:
4.2 Schlichtungsstellen für Versicherungen und FinanzdienstleistungenDaneben werden in zahlreichen Branchen Schlichtungsstellen beispielsweise für Versicherungen und Finanzdienstleistungen, vorgehalten.
4.3 Bau- und HandwerksschlichtungsstellenVon Bedeutung sind die Bau- und Handwerksschlichtungsstellen, vor denen meist Schlichtungskommissionen - bestehend aus mehreren Fachleuten - die Schlichtungsverfahren leiten.
4.4 Schlichtungseinrichtung für den öffentlichen PersonenverkehrIn letzter Zeit sind die Schlichtungseinrichtungen für den öffentlichen Personenverkehr in den Fokus der Berichterstattung gerückt.
4.5 Schlichtungseinrichtungen für Handel, Gewerbe und sonstige DienstleistungenStark frequentiert werden die sonstigen Schlichtungseinrichtungen für Handel, Gewerbe und sonstige Dienstleistungen.
Autor: Jürgen Heim |