

02. Februar 2019 |
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Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag bestätigt die Bundesregierung mit ihrer Stellungnahme vom 20.12.2018 noch einmal, dass sie grundsätzlich eine frühzeitige, konsensuale, außergerichtliche Konfliktbeilegung außerhalb der staatlichen Justiz für sinnvoll hält. Sie setzt sich daher unverändert für ein breites Angebot an außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen ein – insbesondere für die im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelten Streitbeilegungsverfahren vor einer der 26 in Deutschland anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen mit ihren derzeit 94 StreitmittlerInnen (Stand: 11. Dezember 2018). Gestellt wurden Fragen nach Umfang, Einleitung und Erledigung von Schlichtungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern an diesen Stellen seit dem 1. April 2016 (Inkrafttreten des VSBG).
Die Bundesregierung nahm mit folgenden Zahlen Stellung:
Zu Schlichtungsstellen, die nicht nach dem VSBG anerkannt sind, liegen der Bundesregierung keine Statistiken vor. Das VSBG sieht ergänzend die Einrichtung sogenannter »Universalschlichtungsstellen« durch die Länder vor, um den VerbraucherInnen einen flächendeckenden Zugang zu anerkannten Streitbeilegungsstellen zu gewährleisten. Davon haben Länder bislang abgesehen, da das BMJV seit dem 01.04.2016 bis zum 31.12.2019 die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle am Zentrum für Schlichtung e. V. in Kehl fördert. (Danach soll diese Aufgabe der Universalschlichtung durch eine bundeseinheitliche, zentrale Stelle wahrgenommen werden, wie das BMJV in seinem am Gesetzesentwurf vom 24.01.2019 ausführt.[1] Auf die Frage der FDP-Fraktion zu Umfang und Erledigungen von Schlichtungsverfahren vor dieser Stelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl gab es allerdings deutlich niedrigere Ergebnisse:
Diese Statistik wird auch im Zwischenbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle vom 20.12.2018 bestätigt - mit seinen aufschlussreichen Ergebnissen veröffentlicht als BT-Drucksache 19/6890.. Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6302.) [1] Siehe dazu den Beitrag auf Mediation aktuell »Referentenentwurf zur Änderung des VSBG« vom 30.01.2019 mit dem entsprechenden Entwurf des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen
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