Das Mediationsgesetz (MediationsG) ist seit dem 26. Juli 2012 in Kraft. Bislang fehlt jedoch die Verordnung über die Aus- und Fortbildung zertifizierter Mediatoren gemäß § 6 MediationsG, zu deren Erlass das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ermächtigt wurde.
Im Vorfeld hatte das BMJ einen Arbeitskreis initiert, der sich aus Vertretern der Hochschulen, namhafter Mediatorenverbände und weiterer Berufs- und Interessenverbänden zusammensetzte. Die erarbeiteten Vorschläge dieser Expertengruppe zu
- Inhalten und Dauer der Ausbildung (120 Stunden),
- Fortbildung (10 Stunden jährlich),
- Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen und
- Übergangsregelungen
wurden in der Begründung zu § 6 MediationsG (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 17/8058) detailliert aufgelistet.
Warum lässt der Erlass einer verbindlichen Rechtsverordnung noch auf sich warten?
Der Gesetzgeber will den maßgeblichen Mediations- und Berufsverbänden, den berufsständischen Kammern und den Industrie- und Handelskammern sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen die notwendige Zeit geben, sich auf eine Stelle zur Zertifizierung der Ausbildungsträger zu einigen. Gleiches soll für die Ausbildungsträger zur Entwicklung von Lehrplänen gelten.
Innerhalb eines Jahres nach Erlass des Mediationsgesetzes sollen sich die genannten Organisationen und Stellen einigen, um die Anforderungen zur Qualitätssicherung von Aus- und Fortbildung der Mediatoren und deren Ausbildungsträger umzusetzen.
Wir informieren Sie über die weiteren Aktivitäten und Ergebnisse.
J. G. Heim