Zertifizierungen und Lizensierungen für MediatorInnen im Vergleich
12. Februar 2020
Internationale Übersicht 2020
Zertifizierungen und Lizensierungen für MediatorInnen im Vergleich
Synopse 2020: Abschlüsse nach der Zertifizierungsverordnung und der D-A-CH Verbände
von Jürgen G. Heim
Die Zertifizierungsverordnung für Mediatorinnen und Mediatoren (ZMediatAusbV) ist seit dem 01.09.2017 in Kraft - erlassen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nach der Ermächtigung in den §§ 5 und 6 des Mediationsgesetzes.
Die Präsenz der rechtlich geschützten Bezeichnung »Zertifizierter Mediator« nimmt seither deutlich zu. Die Mediationsverbände kritisieren das Modell der Eigenzertifizierung.
Hat die neue Verordnung ihr Ziel erreicht, aussagekräftige Qualitätskriterien über ausgebildete MediatorInnen zu schaffen?
Können sich potentielle Mediandinnen und Medianden an einem »Gütesiegel Zertifizierung« orientieren?
Vergleichen Sie selbst:
In dieser aktuellen Übersicht (Status 12.02.2020) werden die Regelungsinhalte der ZMediatAusbV und die Ausbildungsbestimmungen aller großen Mediationsverbände in Deutschland, Österreich und der Schweiz (D-A-CH-Länder) gegenübergestellt:
BM (Bundesverband MEDIATION e. V.)
BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e. V.)
BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e. V.)
DFfM (Deutsches Forum für Mediation e. V.) mit 11 Mitgliedsverbänden
DACH (Mediation DACH e. V. Deutschland, Austria, Schweiz)
DGM (Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V.)
BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. )
ÖBM (Österreichischer Bundesverband für Mediation)
SDM (Schweizerischer Dachverband Mediation)
Um die unterschiedlichen Kriterien einer Mediationsausbildung zu verdeutlichen, sind in dieser synoptischen Gegenüberstellung folgende Punkte dargestellt:
Verband, Organisation
Richtlinie / Satzung
Zertifikat / Abschluss
Zugangsvoraussetzungen
Zeitstunden Ausbildung (Mindestangabe)
Inhalt der Ausbildung
Regelung Ausbildungsabschluss (Prüfung/Fälle)
Laufzeit
Rezertifizierung
Pflicht zur Fortbildung
Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen
Anmerkung: Qualitätsverbund Mediation (QVM)
Im Qualitätsverbund Mediation (QVM) kooperieren
der Bundesverband MEDIATION e.V. (BM),
die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V. (BAFM),
der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA),
das Deutsche Forum für Mediation e.V. (DFfM) und
die Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V. (DGM).
Ziel des QVM ist es, für die Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren in Deutschland einen hervorragenden Standard zu etablieren und damit die Qualität der Mediation nachhaltig zu sichern. Hierfür haben die kooperierenden Verbände in einem ersten wichtigen Schritt einen gemeinsamen Ausbildungsstandard (QVM) erarbeitet.
Danach wird die Ausbildung aus einem Lehrgang von 200 Zeitstunden bestehen, der die Vertiefung eines spezifischen Bereichs der Mediation umfasst. Der Lehrgangsabschluss kann als Kolloquium, als schriftliche Arbeit, als Präsentation o.ä. gestaltet werden.
Hinzu kommt Intervision (Peer-Gruppen-Arbeit) im Umfang von weiteren 20 Stunden. Bestandteil der Ausbildung ist ferner die Dokumentation eines realen Mediationsfalles, der in Einzelsupervision reflektiert wurde und innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrganges einzureichen ist.
Für eine Anerkennung als Mediatorin oder QVM werden insgesamt fünf reale Mediationsfälle im Umfang von insgesamt 25 Zeitstunden benötigt, die in Einzelsupervision reflektiert wurden (wobei der im Anschluss an die Ausbildung dokumentierte Fall mit eingerechnet wird) und von denen zwei mit einer Vereinbarung abgeschlossen sein müssen.
(Quelle: Frankfurter Erklärung QVM vom 18.06.2019)
Alle Angaben der Synopse sind den online veröffentlichten Fassungen aller Richtlinien und Satzungen der jeweiligen Verbände und der ZMediatAusbV des BMJV entnommen (Stand: 12.02.2020).